Parken – Dieter Thomas Kuhn & Band – Konzert
Flugplatz Konstanz
Datum: Mi 08.05.2024
Ort: Flugplatz Konstanz
Beginn: 16:00 Uhr
INFORMATIONEN
BITTE SORGFÄLTIG LESEN!
Parkmöglichkeiten auf dem Flugplatz in Konstanz
Parking – Zeiten: 08.05.2024, Uhrzeit: 16.00 Uhr bis 09.05.2024, Uhrzeit: 02.00 Uhr
Konzert: Dieter Thomas Kuhn & Band 08.05.2024 – Bodenseestadion
Im Rahmen des Konzertes von Dieter Thomas Kuhn & Band am 08.05.2024 im Bodenseestadion bieten wir Parkflächen auf dem Flugplatz Konstanz an. Ab 17:30 Uhr können Inhaber:innen eines gültigen Konzerttickets den Shuttletransfer kostenlos vom Flugplatz zum Konzertgelände nutzen.
Die Haltestelle befindet sich direkt am Flugplatz in der Riedstr. Die Veranstaltungsfläche befindet sich im Bodenseestadion Konstanz (Eichhornstr. 89).
ACHTUNG: Das Gelände rundum das Stadion ist weiträumig abgesperrt. Es gibt keine Parkmöglichkeiten vor Ort!
Adresse Parkplatz: Flugplatz Konstanz, Riedstraße, 78467 Konstanz, Deutschland
Uhrzeit Parking: ab 16:00 Uhr am 08.05.2024
Link zur Adresse: https://tinyurl.com/fxxs7xex
BITTE DIE BESCHILDERUNG VOR ORT BEACHTEN!
Shuttletransfer HIN: ab 17:30 Uhr Parking (Flugplatz) –> neue Rheinbrücke (P+R Bodenseeforum) –> Sternenplatz –> Bodenseestadion
Shuttletransfer ZURÜCK: ab 22:30 Uhr Bodenseestadion –> Sternenplatz –> neue Rheinbrücke (P+R Bodenseeforum) –> Parking (Flugplatz)
JETZT EIN PARKTICKET BUCHEN:
In wenigen Schritten ein Parkticket (PKW bis max. 3,5t) wählen. Nach erfolgreichem Bezahlvorgang wird das eTicket an die angegebene Mail versendet. Am Einlass vorzeigen und stressfrei ankommen (Alle Tickets werden am Einlass elektronisch erfasst!).
Das eTicket der Umwelt zuliebe nicht ausdrucken, sondern auf dem Mobiltelefon vorzeigen.
Es gelten die AGB der KOKON Entertainment GmbH.
Nutzungsbedingungen:
Durch die Nutzung des zur Verfügung gestellten Parkraums und den Erwerb dieses Parktickets,
erkennt der Besucher die Geltung der folgenden Bestimmungen an:
- Auf dem gesamten Parkplatz gilt die StVO.
- Den Anweisungen des Parkpersonals ist Folge zu leisten. Das Parkpersonal übt für die Veranstalterin das Hausrecht auf dem gesamten Parkgelände aus.
- Die Benutzung des Parkplatzes und der Aufenthalt auf dem Parkplatz geschehen insoweit auf eigene Gefahr, dass die Veranstalterin, das Parkpersonal oder die sonst Verantwortlichen nicht für Schäden haften, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Parkplatzes oder sonst auf dem Parkgelände entstehen, es sei denn, der Veranstalterin, dem Parkpersonal oder den sonst Verantwortlichen ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen oder es geht um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Wertgegenstände sind aus den Fahrzeugen zu entfernen. Für gestohlene oder sonst abhanden gekommene Gegenstände, haften die Veranstalterin, das Parkpersonal oder die sonst Verantwortlichen
nicht, es sei denn, ihnen kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. - Die zu entrichtende Parkgebühr stellt lediglich das Entgelt für die Zurverfügungstellung des Parkraums dar. Sie beinhaltet bzw. begründet weder Be- oder Überwachungsleistungen der Veranstalterin, des Parkpersonals oder der sonst Verantwortlichen, noch sonstige Leistungen oder Fürsorgepflichten, abgesehen von zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Hinweis:
Bei Freiluftveranstaltungen und auf Behelfsparkplätzen wird wegen der Beschaffenheit der Böden (Unebenheiten, weicher Untergrund) und der Unwägbarkeiten des Wetters empfohlen, unbedingt
festes Schuhwerk zu tragen, wetterfeste Kleidung und Sonnenschutz bei sich zu tragen und sich mit Bedacht und Vorsicht auf den Flächen zu bewegen. Hilfe und Informationen erhalten Sie immer auch beim Ordnungsdienst.